Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Alle Studierenden der HSN haben die Möglichkeit, einen Auslandsstudienaufenthalt unter voller Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen gemäß dem ECTS (European Credit Transfer System) zu absolvieren. Voraussetzung ist ein unterzeichnetes Learning Agreement, welches die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen regelt. Dieses stellt sicher, dass alle Module, die erfolgreich im Ausland studiert werden, an der HSN angerechnet werden.

Formalitäten vor dem Auslandsstudium

Mithilfe des Learning Agreements werden die an der Gasthochschule zu erbringenden Leistungen denjenigen an der Heimathochschule gegenübergestellt. An einem Auslandsstudium interessierte Studierende können sich auf diese Weise einen individuellen Studienplan aus dem Lehrangebot der Gasthochschule zusammenstellen. Der Entwurf des Learning Agreements wird vom zuständigen ECTS-Studiengangskoordinator (FB WiSo: Prüfungsausschussvorsitzender, FB Ing: Studiendekan) unter Hinzuziehung der Modulbeschreibungen auf Gleichwertigkeit der Module geprüft und ggf. zusammen mit dem Studierenden modifiziert. Schließlich wird das Learning Agreement sowohl vom Studierenden als auch vom ECTS-Studiengangskoordinator unterschrieben. Im Anschluss daran erfolgt die Unterschrift des International Office (ECTS-Hochschulkoordination).

Mit diesem Prozedere haben Studierende schon vor Beginn ihres Auslandssemesters Rechtssicherheit über die konkrete Anerkennung. Es wird genau festgelegt, wie jede im Ausland erbrachte Prüfungsleistung an der HSN angerechnet wird. Zudem ist ein vollständiges, unterzeichnetes Learning Agreement die Bedingung für die Zulassung zur Teilnahme an einem Austauschprogramm (bspw. Erasmus+).

Alle notwendigen Unterlagen und Formulare sind auf der Seite Schritte zum Studium im Ausland zu finden.

Formalitäten nach dem Auslandsstudium

Die eigentliche Notenanrechnung nach Beendigung des Auslandsemesters ist somit nur noch eine reine Formsache, in die der Prüfungsausschuss nicht mehr involviert ist. Ein gesonderter Antrag auf Anerkennung ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich. Die Studierenden müssen lediglich ihre im Transcript of Records aufgeführten Prüfungsergebnisse an der Gasthochschule in Übereinstimmung mit dem Learning Agreement in das Formular zur ECTS-Notenanrechnung eintragen und beim International Office einreichen. Dieses überprüft die Angaben, trägt die entsprechenden deutschen Noten auf Grundlage einer vom Beirat für Internationales beschlossenen Umrechnungstabelle ein und leitet diese an das Prüfungsamt weiter. Alle notwendigen Unterlagen und Formulare sind auf der Seite Schritte zum Studium im Ausland zu finden.

Sind Studierende mit der Anrechnung Ihrer Noten nicht einverstanden, werden sie gebeten, ihr Anliegen zunächst dem International Office zu schildern. Kann die Angelegenheit nicht geklärt werden, besteht die Möglichkeit der Beschwerde. Hierzu genügt ein formloses Schreiben an das International Office. Die Anrechnung wird dann an den für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss übergeben. Gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses kann - entsprechend der jeweils gültigen Prüfungsordnung - Widerspruch eingelegt werden.