Gasthörerschaft

Ich möchte Gasthörer/Gasthörerin werden - Was ist zu tun?

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern bietet die Hochschule Nordhausen die Möglichkeit, Anregungen für außer- oder nebenberufliche Tätigkeiten zu suchen, eigene Lebenserfahrungen und eigenes Wissen nicht brachliegen zu lassen und Kontakte zu Lehre und Forschung zu suchen. Mit dem Angebot der Gasthörerschaft können Sie sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden, ohne einen formalen Abschluss anzustreben.

Es gibt keine Teilnahmebeschränkungen hinsichtlich des Lebensalters, eines bestimmten Studienabschlusses oder eines beruflichen Status. Wer sich anspruchsvoll geistig betätigen will, ist herzlich willkommen.

Die Auswahl der Lehrveranstaltungen kann sich an den persönlichen Interessen orientieren. Die Zulassung berechtigt nicht zum Ablegen von Prüfungen. In Absprache mit den Dozenten kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Eine Zulassung in die entsprechenden Lehrveranstaltungen erfolgt in Abstimmung mit den Studiendekanen im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen der Laborpraktika bleibt ausgeschlossen.

 

Gebühren:

Nach § 6 der Gebührenordnung der HSN fallen Gasthörergebühren an:

§ 6 Gasthörergebühr

(1) Von Gasthörern wird eine Gebühr von 30,00 Euro zuzüglich 15,00 Euro je Semesterwochenstunde der Lehrveranstaltungen, auf die sich das Gasthörerstudium erstreckt, erhoben. Gasthörern, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nach dem Dritten Kapitel des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erhalten, wird auf Antrag die Gebühr nach Satz 1 erlassen.

(2) Bei Teilnahme an materialaufwendigen Lehrveranstaltungen hat der Gasthörer zusätzlich den Materialaufwand zu zahlen.

(3) Die Gebühr wird mit dem Semesterbeginn fällig.

 

Wir weisen darauf hin, dass für eine Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der Gasthörerschaft kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.

Mit der Einführung von HISinOne haben Sie die Möglichkeit, sich für die Gasthörerschaft auch online anzumelden. Hierfür ist eine Registrierung in unserem Bewerberportal erforderlich. Anschließend wählen Sie die Gasthörerschaft als Antrag und nennen die gewünschten Lehrveranstaltungen.

Wenn es technisch nicht gelingt, sich online zu bewerben, können Sie sich mit dem Gasthörerantrag  für die Gasthörerschaft an der Hochschule Nordhausen bewerben.

Mit Zulassung zur Gasthörerschaft erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Gebühr können Sie sich den Ausweis im Service-Point der Hochschule Nordhausen (Haus 18 Raum 18.0107) abholen und im beantragten Semester an den Lehrveranstaltungen teilnehmen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im

Studien-Service-Zentrum der Hochschule Nordhausen
Weinberghof 4
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 420 222
E-Mail: sszhs-nordhausen.de