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Zulassungsverfahren
Zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang Public Management & Governance werden Sie zugelassen, wenn Sie
- ein für die konsekutive Fortführung geeignetes verwaltungs-, wirtschafts-, rechts- oder sozialwissenschaftliches Erststudium mit einem Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits erfolgreich abgeschlossen haben und
- dieses Studium mit dem ECTS-Grade "B" oder besser abgeschlossen haben oder anders nachweisen können, dass Sie zu den 35% besten Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs gehören, oder in einem Auswahlverfahren die Verfahrensnote 2,3 oder besser erreichen.
Bitte fühlen Sie sich besonders angesprochen, wenn Sie ein Studium, das unmittelbar für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes qualfiziert, oder ein anderes verwaltungswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben oder wenn Sie Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre, Non-Profit- oder Sozialmanagement, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie oder Soziale Arbeit studiert haben.
In folgenden Fällen können Sie - bei geeignetem Erststudium - davon ausgehen, dass Sie zum Studium im Masterstudiengang ohne Weiteres zugelassen werden:
- Sie haben Ihr Erststudium mit dem ECTS-Grade "A" oder dem ECTS-Grade "B" abgeschlossen oder
- Sie können anders (z. B. durch eine Bescheinigung des Prüfungsamts) nachweisen, dass Sie zu den 35% besten Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs gehören, oder
- Sie haben Ihr Erststudium mit der Gesamtnote 2,3 oder besser abgeschlossen.
Erfüllen Sie nicht mindestens eine dieser drei Voraussetzungen, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Zulassung erfolgen, nämlich dann, wenn Sie in einem Auswahlverfahren durch Aufbesserung der Gesamtnote des Erststudiums die Verfahrensnote 2,3 erreichen. Dazu können Sie mit dem Zulassungsantrag einreichen:
- Nachweise über eine in Bezug auf die Studienziele einschlägige Berufserfahrung oder ehrenamtliche Tätigkeit (diese können zu einer Aufwertung der Gesamtnote um bis zu 0,3 führen),
- ein Motivationsschreiben (dieses kann zu einer Aufwertung der Gesamtnote um bis zu 0,1 führen),
- einen Antrag auf Durchführung eines Vorstellungsgesprächs (dieses kann zu einer Aufwertung der Gesamtnote um bis zu 0,2 führen).
Das Vorstellungsgespräch findet nur statt, wenn Sie von der Möglichkeit der Einreichung eines Motivationsschreibens Gebrauch gemacht haben und sich nach der Bewertung des Motivationsschreibens und etwaiger Nachweise über Berufserfahrung oder ehrenamtliche Tätigkeit ergibt, dass die Verfahrensnote 2,3 alleine hierdurch nicht erreicht wurde, aber durch das Vorstellungsgespräch noch erreicht werden könnte.
Für die Erlangung eines Masterabschlusses sind 300 ECTS-Credits erforderlich. Durch das dreisemestrige Studium im Masterstudiengang Public Management & Governance können Sie 90 ECTS-Credits erwerben. Sollten Sie mit weniger als 210 ECTS-Credits in das Masterstudium starten, wird daher die Zulassung zum Masterstudium mit der Auflage verbunden, dass Sie bis zur Anmeldung der Masterarbeit Module im Umfang der fehlenden ECTS-Credits nachholen ("Brückenmodule").
Außerdem sind 10 ECTS-Credits durch Module aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts und 10 ECTS-Credits durch betriebswirtschaftliche Module aus den Gebieten Personal, Organisation, Investition, Finanzierung, Rechnungswesen, Controlling und/oder Management nachzuholen, soweit solche Inhalte nicht schon durch das Erststudium abgedeckt sind.
Im Übrigen sind Sie bei der Auswahl etwaiger Brückenmodule frei. Sie können diese auch an anderen Hochschulen, auch im Ausland absolvieren.
Ihre Bewerbung können Sie hier online einreichen: Online-Bewerbung
Bitte fügen Sie den Unterlagen, die im Anschluss an das Studien-Service-Zentrum zu senden sind, unbedingt eine Auflistung aller im Rahmen des Erststudiums absolvierten Module bei, soweit sich eine solche nicht aus dem Zeugnis Ihres Erststudiums ergeben sollte.