Informationen zur Krankenversicherung

Für die Aufnahme eines Studiums ist der jeweilige Krankenversicherungsstatus zu belegen. Eine Einschreibung kann nur nach elektronischer Versicherungsmeldung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen, d.h.  jede sich für einen Studienplatz bewerbende Person muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse (KV) in Verbindung setzen (Elektronisches Studenten-Meldeverfahren- SMV).

Gemäß §199a SGB V besteht zwischen Krankenkassen und Hochschulen die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung meldet elektronisch, anhand der Informationen, die sie vom Studierenden/Bewerber erhält, den Status (M10) an die Hochschule Nordhausen.

Seit dem 1.1.2022 erfolgt eine solche Meldung ausschließlich elektronisch.

Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden!

 

Was bedeutet das für Sie?

Sich bewerbende Personen

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). Wenn Sie zu Beginn Ihres Studiums gesetzlich krankenversichert sind, teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie das Studium an der Hochschule Nordhausen aufnehmen werden. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.

Bitte geben Sie dazu die Absendernummer der Hochschule Nordhausen bei Ihrer Krankenkasse an: 07502575

 

Studierende

Studierende, die bereits eingeschrieben sind, müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten – außer, Sie werden von uns kontaktiert.

 

Studierende die ihre Krankenkasse wechseln

Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11). Teilen Sie bitte Ihrer neuen Krankenkasse mit, dass Sie an der Hochschule Nordhausen studieren. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.

Bitte geben Sie dazu die Absendernummer der Hochschule Nordhausen bei Ihrer Krankenkasse an: 07502575.

 

Studierende, die privat versichert sind

Grundsätzlich müssen Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden.

Bitte geben Sie dazu die Absendernummer der Hochschule Nordhausen bei Ihrer Krankenkasse an: 07502575.

 

Rechtsgrundlage§ 199 a Absatz 2 SBG V:

„(2) Jeder Studieninteressierte hat gegenüber der staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule vor der Einschreibung nachzuweisen, dass er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder mit Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung sein wird, oder dass er nicht gesetzlich versichert ist, weil er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Der Studieninteressierte fordert bei der Krankenkasse an, dass die Krankenkasse den Nachweis über seinen Versichertenstatus nach Satz 1 an die staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule meldet. Die Meldung enthält neben dem Versichertenstatus nach Satz 1 auch Angaben über Name, Geschlecht, Anschrift und Geburtsdatum des Studieninteressierten sowie dessen Krankenversichertennummer, soweit diese zum Zeitpunkt der Meldung vorliegt und für das weitere Verfahren erforderlich ist. […]“

 

Elektronisches Studenten-Meldeverfahren (SMV)

Gemäß  § 199a SGB V besteht zwischen Krankenkassen und Hochschulen die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung.

Die Krankenkassen melden an die Hochschule Nordhausen den

  • Versicherungsstatus (M10)
  • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
  • Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12)
  • Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13)

Die Hochschule meldet an die Krankenkassen

  • Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung (M20)
  • Ablauf des Semesters, indem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/ erfolgte (M30)

Zur Umsetzung dieser wechselseitigen Meldeverfahren wird die Hochschule Nordhausen ab dem Bewerbungsverfahren für das SoSe 2022 und für alle verpflichtend das elektronische Studenten-Meldeverfahren nutzen.

Seit 01.01.2022 findet laut § 199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch statt.

Meldungen in Papierform können dann nicht mehr entgegengenommen werden.