Innovations- und Changemanagement/Innovation and Change Management (M.A.)

Die Innovations- und Veränderungskraft einer Gesellschaft ist die Basis für andauernden Wohlstand. Als Manager bzw. Managerin im Unternehmen oder als zielstrebiger Unternehmer bzw. zielstrebige Unternehmerin können Sie als zentraler Treiber dieser Entwicklung agieren.

Unser Ziel ist es, Ihnen mit dem Masterstudium Innovationsmanagement und Changemanagement Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln, das Sie in die Lage versetzt, Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen, digitale Innovationen oder Geschäftsmodellinnovationen zu entwickeln und zu vermarkten. Das Einzigartige an unserem Master Innovations- und Change-Management ist, dass wir Innovation konsequent immer im Zusammenhang mit Veränderung betrachten.

Durch dieses ganzheitliche Verständnis richten wir den Fokus sowohl auf Veränderungen auf der Ebene von Industrien, Unternehmen und Abteilungen als auch auf einzelne Individuen. Sie erlernen neben den harten Fakten und Methoden z. B. auch, wie Sie eine Veränderung an Ihre Mitarbeiter kommunizieren oder Empathie für Ihre Kunden und Mitarbeiter aufbauen. Mit unserem einzigartigen Studiengangskonzept entwickeln wir Sie damit nicht nur fachlich, sondern auch als Persönlichkeit weiter.

Wir befähigen Sie zur Planung und Realisierung erfolgreicher Innovations- und Veränderungsprozesse im Zeitalter der digitalen Transformation!

Die Zukunft hängt davon ab, was man heute tut - studieren Sie Innovations- und Changemanagement!

Aktuelles im Studiengang Innovations- und Changemanagement

An dieser Stelle möchten wir Sie auf Workshops und andere Seminare hinweisen. 
Außerdem finden Sie hier die Ankündigungen/Nachlese diverser Vorträge und Veranstaltungen. 
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich über laufende oder im aktuellen Semester abgeschlossene Praxisprojekte und geplante Exkursionen zu informieren.

Zu Aktuelles

Praxisnähe im Studiengang im Innovations- und Changemanagement

Stöbern Sie ein wenig in den Impressionen vergangener Semester! Hier geben wir Ihnen einen Einblick in unserere praxisoriente Lehre mit Projekten der einzelnen Modulen oder Abschlussarbeiten sowie Auszeichnungen im Rahmen von z.B. Gründungswettbewerben. Weiterhin können Sie sich darüber informieren, wohin uns Exkursionen bereits geführt haben, welche Seminare in der Vergangenheit angeboten wurden und welche Praktiker uns mit welchen spannenden Themen in Vorträgen und Workshops begeistert haben. Unsere Dozenten sind im In- und Ausland auf Konferenzen vertreten, so dass wir hier ebenfalls einige Vortragsthemen vorstellen.

zum Archiv aller Praxisnahen Veranstaltungen

Projekte

Während des Innovations- und Changemanagement Studiums wählen Sie zwei Vertiefungen aus. Innerhalb dieser Vertiefungen werden sie an spannenden Projekten mit regionalen oder überregionalen Praxispartnern zusammenarbeiten. Hierbei sind Sie in Kleingruppen selbst für die Realisierung des Projektes verantwortlich.

Bewerbungsverfahren

Die Besonderheit des Master Innovations- und Changemanagement an der Hochschule Nordhausen liegt in der im deutschen Sprachraum einzigartigen Kombination von betriebswirtschaftlich-orientierten Innovationsmanagement und Changemanagement in wirtschaftlichen Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Institutionen sowie sozialwirtschaftlichen Organisationen, also bewusst eine betriebswirtschaftliche und sozialökonomische Ausrichtung, die in dieser Form einzigartig ist.

Zielgruppe des konsekutiven Masterstudiengangs sind demnach Absolventinnen und Absolventen mit einem ersten berufsqualifizierenden wirtschaftswissenschaftlichen Studium, die ihre erworbene Qualifikation für Tätigkeiten im wirtschaftlichen Bereich fachlich fortführen und vertiefen möchten. Voraussetzung zur Zulassung ist außerdem ein qualifizierter Studienabschluss. 

Zielgruppe des Studiengangs

Im Studiengang Innovations- und Changemanagement werden Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten einschlägigen berufsqualifizierenden Studium im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits einschließlich eines betriebswirtschaftlichen Schwerpunktes oder eines nach Inhalt, Umfang und Ausrichtung vergleichbaren Studiums zum Masterstudium zugelassen. An der Hochschule Nordhausen sind dies die Absolventen der Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre/Business Administration, und Internationale Betriebswirtschaft/International Business sowie Absolventen von 6- und 7-semestrigen sozialökonomischen Bachelorstudiengängen. Auch Absolventen des 7-semestrigen verwaltungsbetriebswirtschaftlichen Bachelorstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management an der Hochschule Nordhausen werden zugelassen. Der Masterstudiengang Innovations- und Changemanagement richtet sich aber auch an Studierende, die nicht an der HS Nordhausen studiert haben.

Es können auch Bewerber mit anderen Studienschwerpunkten unter der Auflage zugelassen werden, dass sie fehlende betriebswirtschaftliche Module aus Bachelorstudiengängen nachholen. Die nachzuholenden Module legt der Prüfungsausschuss nach Maßgabe der Zugangsqualifikation und unter Berücksichtigung der Ziele des Studiums im Einzelfall fest.

Zulassungsvoraussetzungen

Als Zulassungsvoraussetzung ist eine Verfahrensnote von mindestens „gut" (mind. 2,5) eines ersten berufsqualifizierenden Studiums mit einem betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt oder eines nach Inhalt, Umfang und Ausrichtung vergleichbaren Studiums im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits nachzuweisen.

Die Verfahrensnote ergibt sich aus der Gesamtnote des Bachelorab-schlusses und den weiteren Auswahlkriterien, die die Gesamtnote des Bachelorabschlusses aufwerten können. Diese weiteren Auswahlkriterien sind eine in Bezug auf die Studienziele einschlägige Berufserfahrung (max. 0,3), das Vorstellungsgespräch (max. 0,2), und das Motivationsschreiben (max. 0,1).

Abschluss, Anerkennung, Akkreditierung

Abschluss: Master of Arts (M.A.) in der Fachrichtung Innovations- und Changemanagement/Innovation and Change Management.

Die Hochschule Nordhausen ist eine staatliche Hochschule des Freistaats Thüringen.

Der Studiengang wurde durch das Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN) bis zum 30.09.2026 akkreditiert. Ihm wurde das Gütesiegel des Akkreditierungsrates verliehen.

Umfang der Bewerbung

Der Bewerbung sind neben dem beglaubigten Bachelorzeugnis eine detaillierte Auflistung aller absolvierten Module des ersten berufsqualifizierenden Studiums inkl. der erworbenen Noten und ECTS-Credits sowie ein Motivationsschreiben (mind. eine Seite DIN A4) beizufügen. Gegebenenfalls sind weitere Nachweise der besonderen persönlichen Eignung für das Studium im Masterstudiengang Innovations und Changemanagement/Innovation and Change Management beizubringen; dies betrifft u. a. einschlägige berufspraktische Erfahrungen. 

Aufbau des Studiums und Studieninhalte

In den ersten drei Semestern belegen Sie Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sowohl mit grundlegenden als auch mit vertiefenden Inhalten. Das vierte Semester ist reserviert für die Anfertigung der Masterarbeit sowie das begleitende Masterseminar.

Berufliche Perspektiven

Als Absolvent bzw. Absolventin des Masterstudiengangs Innovations- und Change-Management verfügen Sie über breit gefächerte berufliche Karrieremöglichkeiten. Potentielle Arbeitgeber sind Anbieter von Sachgütern und Dienstleistungen, Non-Profitorganisationen sowie öffentliche Einrichtungen. Zu den typischen Managementfunktionen, die Sie nach dem erfolgreichen Abschluss übernehmen können, zählen vor allem:

  • Innovations-Management,
  • Change-Management,
  • Marketing-Management,
  • Vertriebs-Management,
  • Personal-Management,
  • Projekt-Management,
  • Qualitäts-Management,
  • Unternehmensberatung.

Seien Sie offen für Innovationen und Veränderungen! Bewerben Sie sich bei uns!

Anforderungen

Qualifizierter Abschluss (mindestens "gut" (2,5) oder "B")

  • eines betriebswirtschaftlichen Studiums im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits oder
  • eines geeigneten wirtschafts-, verwaltungs-, rechts- oder sozialwissenschaftlichen Studiums unter der Auflage, dass die zur Erreichung von 180 ECTS-Credits und/oder des Qualifikationsziels fehlenden Module nachgeholt werden

Studienverlauf

In den ersten drei Semestern belegen Sie Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sowohl mit grundlegenden als auch mit vertiefenden Inhalten. Das vierte Semester ist reserviert für die Anfertigung der Masterarbeit sowie das begleitende Masterseminar.

Durch die Arbeit an Projekten und Fallstudien in kleinen Gruppen lernen Sie praxisnah, relevante Informationen zu beschaffen und richtig zu bewerten sowie Innovations- und Veränderungsvorhaben kompetent zu planen und umzusetzen. Auch Exkursionen und Veranstaltungen von und mit Praktikern tragen dazu bei, Gelerntes auf Probleme und Aufgaben der Praxis anzuwenden.

Häufig gestellte Fragen über das Innovations- und Changemanagement Studium

Lfd. Nr.

Frage

Antwort

 

1

Der Masterstudiengang Innovations- und Changemanagement ist ein konsekutiver Masterstudiengang. Was bedeutet dies?

Ein konsekutiver Masterstudiengang baut inhaltlich auf einen berufsqualifizierenden Studiengang auf und dient dazu, diesen fachlich fortzuführen und zu vertiefen und/oder fachübergreifend zu erweitern. Daher setzt die Zulassung zum Masterstudiengang Innovations- und Changemanagement einen ersten wirtschafts-, verwaltungs-, rechts- oder sozialwissenschaftlichen Studienabschluss voraus sowie je nach den Inhalten des abgeschlossenen Studiums eine Qualifikationsanpassung durch Auflagen in Form von Brückenmodulen.

 

2

Kann ich mich zum Wintersemester und zum Sommersemester im Masterstudiengang einschreiben?

Eine Immatrikulation ist in jedem Semester möglich. Bitte beachten Sie aber, dass aus Kapazitätsgründen und im Hinblick auf die Studierbarkeit das Curriculum auf einen Studienbeginn zum Wintersemester ausgerichtet ist. Demzufolge werden die Module 3, 6, 8, 11 jeweils nur im Sommersemester angeboten; die anderen Module jeweils nur im Wintersemester. Die Module 14 und 17 werden in jedem Semester angeboten, erfordern aber die Kenntnisse der vorgehenden Modulinhalte. Vereinzelt können Wahlpflichtangebote aus dem Ergänzungsfach A und B auch im Sommersemester besucht werden (bitte beachten Sie die Veranstaltungshinweise).

 

3

Fallen für das Studium im Masterstudiengang Innovations- und Changemanagement Studiengebühren an?

Nein. Da es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang handelt, fallen keine Studiengebühren an. Allerdings sind bei Überschreitung der Gesamtregelstudienzeit des ersten absolvierten Studiengangs sowie des konsekutiven Masterstudiengangs um mehr als vier Semester Gebühren in Höhe von 500,00 Euro/Semester zu entrichten. Näheres dazu sowie Sonderregelungen finden Sie im Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetz (ThürHGEG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601).

 

4

Kann ich zum Studium im Masterstudiengang Innovations- und Changemanagement zugelassen werden, wenn ich die Gesamtnote „gut“ im ersten berufsqualifizierenden Studium nicht erreicht habe?

Eine Zulassung ist auch dann möglich, wenn Sie mindestens den ECTS-Grade "B" erreicht haben, Sie also zu den besten 35% der Absolventen/-innen Ihres Studiengangs gehören. Sollte auf Ihrem Prüfungszeugnis kein ECTS-Grade ausgewiesen sein, dann ist ein Nachweis auch durch eine Bescheinigung der Hochschule möglich, die das Zeugnis ausgestellt hat. Sollten Sie weder die Gesamtnote „gut“ erreicht noch zu den besten 35% Absolventen/-innen gehört haben, ist eine Zulassung zum Studium im Masterstudiengang Innovations- und Changemanagement nicht möglich.

 

5

Kann ich den Zulassungsantrag auch schon stellen, wenn ich mein erstes berufsqualifizierendes Studium, das Voraussetzung zur Zulassung ist, noch nicht abgeschlossen habe?

Ja, dies ist möglich. Soweit zu erwarten ist, dass Sie Ihr erstes Studium in Kürze qualifiziert abschließen werden, erhalten Sie - soweit Sie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen - einen Zulassungsbescheid, der unter den Vorbehalt des qualifizierten Abschlusses des ersten Studiums gestellt wird. Sie können sich dann immatrikulieren, sobald Sie diese noch fehlende Zulassungsvoraussetzung erfüllen und die Beiträge für das erste Semester eingezahlt haben. Sollten Sie den qualifizierten Abschluss des ersten Studiums bis zum Beginn des Semesters noch nicht nachweisen können, können Sie vorläufig immatrikuliert werden, müssen den Abschluss dann aber bis zum 25. Oktober (bei Immatrikulation zum Wintersemester) bzw. 25. April (bei Immatrikulation zum Sommersemester) nachweisen. Soweit Sie an der Hochschule Nordhausen immatrikuliert sind, dürfen Sie die Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs bereits besuchen. 

 

6

Wie erhalte ich einen Studienplatz im Masterstudiengang Innovations- und Changemanagement?  

Bitte füllen Sie einen "Antrag auf Zulassung zum Studium für den Masterstudiengang Innovations- und Changemanagement" aus und reichen Sie diesen einschließlich der darauf beschriebenen Anlagen beim Studien-Service-Zentrum der Hochschule Nordhausen ein. Dies ist bis zum 01. März (für einen Studienbeginn zum Sommersemester) und bis zum 1. September (für einen Studienbeginn zum Wintersemester) möglich. Soweit alle formalen Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Auswahlkommission über die zugelassenen Masterstudierenden und ggf. über zu erfüllende Auflagen. Falls Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten sie vom Studien-Service-Zentrum einen Zulassungsbescheid, der Sie zur Immatrikulation berechtigt, sobald Sie die Beiträge für das erste Semester eingezahlt haben. Sollten Brückenmodule zu absolvieren sein, sind diese auf dem Zulassungsbescheid angegeben.

 

7

Kann ich erforderliche Brückenmodule auch an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolvieren?

Dies ist möglich und kann mitunter die Studiendauer insgesamt verkürzen. Haben Sie zum Beispiel während Ihres ersten berufsqualifizierenden Studiums etwas Zeit übrig, können Sie an der jeweiligen Hochschule Module zusätzlich absolvieren, die Ihnen an der Hochschule Nordhausen als Brückenmodule angerechnet werden. Entscheidend ist, dass Sie durch Ihr erstes berufsqualifizierendes Studium und erforderlichenfalls die Brückenmodule insgesamt 180 ECTS-Credits erreichen und damit die Inhalte abdecken, die für den Zugang zum konsekutiven Masterstudiengang erwartet werden. An welcher staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule Sie die Brückenmodule absolvieren, bleibt Ihnen überlassen. Bitte nehmen Sie die Beratung durch den Studiendekan in Anspruch, bevor Sie gezielt Brückenmodule an einer anderen Hochschule absolvieren, um sicherzustellen, dass Sie das Masterstudium dann auflagenfrei beginnen können bzw. Ihnen die Module als Brückenmodule angerechnet werden.

 

8

Bis wann muss ich die Brückenmodule absolviert haben? Bin ich während dieser Zeit bereits in den Masterstudiengang immatrikuliert?

Sie werden mit Beginn des Studiums an der Hochschule Nordhausen in den Masterstudiengang immatrikuliert. Sie können ab dem ersten Semester bereits Module des Masterstudiengangs absolvieren. Die Brückenmodule absolvieren Sie begleitend bis zur Anmeldung zur Masterarbeit. Die einzelnen Brückenmodule aus dem ersten und zweiten Fachsemester lassen sich in der Regel ohne Verlängerung der Studiendauer "nebenher" absolvieren.

 

9

Welchen Inhalt haben die Brückenmodule üblicherweise?

Die Brückenmodule werden je nach Ausrichtung des ersten berufsqualifizierenden Studiums für jede/jeden, die/der Brückenmodule benötigt, im Hinblick auf das Qualifikationsziel des Masterstudiengangs individuell zusammengestellt. Im Zuge der Immatrikulation in den konsekutiven Masterstudiengang Innovations- und Changemanagement zum WS 2012/2013 ist vorgesehen, dass Masterstudierende mit einem nicht betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt gem. § 3 Abs. 4 Studienordnung 2012 (Zulassungsvoraussetzungen) wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen der nachfolgenden betriebswirtschaftlichen Module bis zum Ende des vierten Fachsemesters nachholen und erfolgreich abschließen müssen (§ 6 Abs. 3 Prüfungsordnung 2012). Dabei kommt es nicht auf die Modulinhalte im Detail an, sondern darauf, ob die in den Modulen vermittelten Kernkompetenzen im Wesentlichen erworben wurden.  

Fachschaftsrat Innovations- und Changemanagement

Der Fachschaftsrat ICM versteht sich als die Interessenvertretung der Studierenden des Master-Studiengangs Innovations- und Change-Management an der HS Nordhausen.

Wir bündeln Anliegen von Studenten und vertreten diese gegenüber den Dozenten, dem Dekan und der Fachhochschule. Zudem organisieren wir soziale Veranstaltungen und Exkursionen für den Studiengang.

Wir wollen auch Studenten eine Plattform bieten, um Aktionen und Engagement zu fördern. Jeder Student kann an unseren Sitzungen teilnehmen und unsere Protokolle sind öffentlich auf unserem Blog abrufbar.