Prüfungsumfang und -system

Die Fachgebiete des Studiengangs umfassen Module, die aus einem oder zwei inhaltliche zusam-menhängenden Fächern bestehen. Um Module erfolgreich zu absolvieren, muss i.d.R. eine dazugehörige Prüfungsleistung erbracht werden.
Überwiegend handelt es sich dabei um eine Klausur während des Prüfungszeitraums, die sich über vier Wochen erstreckt und sich direkt der Vorlesungszeit anschließt. Abweichend davon können je nach Vorgaben des Dozenten auch Hausarbeiten, Referate, mündliche Prüfungen oder dergleichen verlangt werden.
Eine Ausnahme bildet die Bachelorarbeit, die zum Abschluss des Studiums im Rahmen eines Kolloquiums verteidigt wird.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung.

Prüfungsumfang

In den einzelnen Fachgebieten sind Prüfungsleistungen bzw. Studienleistungen zu erbringen. Prüfungsleistungen gehen in die Gesamtrechnung der Bachelornote ein. Studienleistungen dagegen sind zwar zu bestehen, werden jedoch lediglich mit der Note auf dem Bachelorzeugnis vermerkt, ohne in der Bachelornotenberechnung berücksichtigt zu werden.

Prüfungssystem

Mit Ausnahme der Bachelorarbeit und des Bachelorkolloquiums werden alle Prüfungen als Modulprüfungen studienbegleitend erbracht. Hierfür legt die Hochschule eigens für jedes Semester einen vierwöchigen Prüfungszeitraum fest, der sich unmittelbar der Vorlesungszeit anschließt.

Die Teilnahme an einer Prüfung erfordert eine vorherige Anmeldung über QISPOS (Im ersten Fachsemester sind die Studierenden bereits pflichtangemeldet und bleiben bei nicht bestandenen Prüfungen des ersten Semesters für das Folgesemester weiterhin angemeldet). Die Anmeldung ist eigenverantwortlich durch die Studierenden durchzuführen und muss innerhalb einer zuvor bekannt gegebenen Frist (siehe Semestertermine) erfolgen. Ein Rücktritt von einer bereits angemeldeten Prüfung ist über QISPOS drei Werktage vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Erfolgt die Prüfungsabmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, muss der Studierende ein ärztliches Attest vorlegen, das die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt.

Um eine Prüfung zu bestehen, muss die Prüfungs- oder Studienleistung mindestens mit der Note 4,0 bewertet werden. Wird eine Prüfung im Erstversuch nicht bestanden, so hat der Kandidat zwei weitere Versuche. Einmal bestandene Prüfungen dürfen jedoch nicht wiederholt werden.

Beim Bestehen einer Prüfung erhält der Kandidat zusätzlich zur Note Creditpoints nach dem ECTS-Verfahren. Die ECTS-Credits sind ein quantitatives Maß für den zeitlichen Arbeitsauf-wand der Studienmodule. Pro Semester sind in der Regel 30 ECTS-Credits vorgesehen. Dies entspricht einem Arbeitsaufwand von etwa 900 Stunden und somit einer 40-Stunden-Woche.

Über die regulären Prüfungen des Studiengangs hinaus sind weitere Module als Wahlfach vorgesehen:

  • Im Studiengang der Internationalen Betriebswirtschaft ist ein Wahlpflichtbereich 1 vorgesehen, der in den ersten vier Semestern ein englischsprachiges Wahlfachangebot im Umfang von zwei Semesterwochenstunden vorsieht. Im Sommersemester wird im Rahmen der internationalen Projektwoche eine breite Palette an internationalen Projekten mit ausländischen Gastdozenten angeboten. In jedem Semester gibt es die länderspezifische Veranstaltung „cultural studies“; in dieser Veranstaltung beschäftigen sich Studierende eingehend mit der Wirtschaft, Politik, Kultur und weiteren Besonderheiten eines vorgegebenen Landes.
  • Die Hochschule Nordhausen zeichnet sich durch die große Vielfalt ihrer angebotenen Bachelorstudiengänge aus. Aufgrund dessen können bei Interesse auf freiwilliger Basis Lehrveranstaltungen aus den Bereichen der Technik, Umwelt, Informatik und Sozialwissenschaft besucht werden. Die Anmeldung für Prüfungen ist in diesem Fall direkt beim Prüfungsamt möglich.
  • Außerdem steht es den Studierenden frei, neben den zwei verpflichtenden Vertiefungsfächern weitere einzelne Vertiefungsfächer oder komplette Vertiefungskombinationen zu absolvieren. Die Prüfungsanmeldung vollzieht sich hier regulär über QIS-POS.

Den genannten Zusatzmodulen ist gemein, dass die hierfür erhaltenen Noten nicht in die Gesamtrechnung der Bachelornoten eingehen. Allerdings können sie auf Antrag beim Prüfungsamt auf dem Bachelorzeugnis ausgewiesen werden. Gleichzeitig erwirbt man weitere ECTS-Credits. Dies kann sinnvoll sein, wenn nach dem Bachelorabschluss ein Masterstudium aufgenommen wird. Bei inhaltlichen Übereinstimmungen zwischen Zusatzmodulen und Masterfächern kann dann i.d.R. eine Anrechnung der Prüfungsleistung erfolgen.
 

Bachelorarbeit und Bachelorkolloquium

Die Bachelorarbeit und das Bachelorkolloquium bilden den Abschluss des Studiums. 

Der Ablauf gestaltet sich dabei in Absprache mit dem Betreuer in der Regel wie folgt:

  1. Auswahl eines Themenbereichs und eines fachlich passenden "Wunschbetreuers"
  2. Kontaktieren des Wunschbetreuers mit der Frage nach oder dem Vorschlag eines Themas
  3. Erarbeiten eines Exposes (Beispiel-Expose für Arbeiten bei Professor Wagner)
  4. Abstimmung des finalen Titels der Arbeit und Exposes mit dem Wunschbetreuer
  5. Kontaktieren und Anfrage an einen Zweitgutachters auf der Basis des Exposes
  6. Anmelden der Bachelorarbeit beim Prüfungsamt auf der Basis des unterschriebenen Anmeldeformulars
  7. Abgabe der Bachelorarbeit nach spätestens 3 Monaten (Umfang ca. 40 Seiten Haupttext nach Absprache mit dem Wunschbetreuer)
  8. Verteidigung der Bachelorarbeit im Rahmen des vom Betreuer in Absprache terminierten Bachelorkolloquiums

Zur Vorbereitung empfiehlt sich noch einmal das Durcharbeiten der verschiedenen Veröffentlichungen zum wissenschaftlichen Arbeiten, beispielsweise die Ausarbeitung von Prof. Scharf.