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Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 31. August 2020
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für die Erstellung barrierefreier Webseiten bilden:
- die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0
- die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thür BarrWebG) vom 30. Juli 2019
- Verordnung zur Umsetzung des ThürBarrWebG
Status der Kompatibilität mit den Anforderungen
Für die Website www.hs-nordhausen.de und ihre Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test durch Dritte durchgeführt. Wir arbeiten derzeit an der Umsetzung der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und WCAG 2.0 für unsere Website.
Für die Website wird das von BITV-Test empfohlene Content-Management-System Typo3 verwendet.
Noch bestehende Mängel und fehlende Optimierungen
Es bestehen noch inhaltliche und technische Mängel, die in nächster Zeit beseitigt werden müssen. Das bezieht sich auf Linktexte und Beschreibungen von Verlinkungen, auf alternative Texte von Abbildungen und Fotos sowie Tabellen, auf pdf-Dokumente und auf Farbkontraste, die derzeit nicht barrierefrei sind. Eingebundene Videos stehen zur Zeit nicht mit Untertitel oder Transkription zur Verfügung. Bisher wurde kein BITV-Test der Inhalte durch Dritte durchgeführt.
Die Website www.hs-nordhausen.de enthält keine Angebote in Gebärdensprache oder in leichter Sprache. Derzeit wird geprüft, inwiefern eine Aufnahme dieser Angebote möglich ist. Eine leicht verständliche Sprache wird angestrebt, ist aber aufgrund von fachlichen Texten nicht immer möglich. Abkürzungen werden weitestgehend vermieden bzw. beim ersten Auftreten im Text ausgeschrieben, um dann im weiteren Text die Abkürzung zu nutzen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Kontakt, wenn Sie Abkürzungen ohne Erläuterung auf unseren Webseiten finden.
Unverhältnismäßige Belastung
Die Hochschule Nordhausen verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt. Daher sind Fehler nicht unvermeidbar. Ältere Dokumente oder Videos können derzeit noch nicht auf die Erfordernisse der Barrierefreiheit umgestellt werden.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie Mängel bezüglich der Barrierefreiheit der Webseiten finden oder sehen Sie Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit, wenden Sie sich bitte an das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Wir sind dankbar für jeden Hinweis und bemühen uns um baldige Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseiten.
Hochschule Nordhausen
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Weinberghof 4
99734 Nordhausen
Telefon: +49 3631 420-112
E-Mail: pressesprecherhs-nordhausen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Gestaltung unserer Website www.hs-nordhausen.de nicht ausreichend barrierefrei ist bzw. wenn die Hochschule Nordhausen Ihre Anfragen oder Rückmeldungen nicht angemessen bearbeitet, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail: vz_bmbtmasgff.thueringen.de
Ansprechpersonen an der Hochschule Nordhausen finden Sie im Impressum.