Hochschule Nordhausen beim 15. Internationalen NPO-Colloquium in Frankfurt vertreten

Das Bundesteilhabegesetz führt zu einer grundlegenden Veränderung der Leistungssteuerung beispielsweise bei den Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Bereich der Eingliederungshilfe (EGH). So können die Menschen mit Behinderungen in einer selbstgewählten Werkstatt arbeiten und Verpflegung und Unterkunft in einer anderen Einrichtung wählen. Prof. Dr. Bernd Schwien und sein Doktorand und ehemaliger Sozialmanagement-Absolvent, Finn-Leon Brinkmann, haben diesen Paradigmenwechsel in Frankfurt am Main gemeinsam anhand sogenannter „management control systems“ vorgestellt.

2 Personen bei einem Vortrag

Prof. Dr. Bernd Schwien (rechts) und Finn-Leon Brinkmann beim 15. Internationalen NPO-Colloquium (Foto: HSN)

Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2016 hat die Bundesregierung in Deutschland eine umfangreiche Gesetzesreform in der EGH initiiert. Hierfür wird die EGH aus dem System der Fürsorge herausgeführt und hin zu einem eigenen Leistungsgesetz entwickelt. Nur so ist die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf Basis ihrer individuellen Bedürfnisse und auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention sinnvoll möglich. Demzufolge sind die Leistungserbringer in der EGH gemäß der jeweiligen Landesrahmenverträge angehalten, Lösungen zu entwickeln, um der aus der Umsetzung des BTHGs resultierenden Komplexität hinsichtlich Planung, Steuerung, Abrechnung und Nachweispflicht gerecht zu werden. Zugleich müssen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen neu verhandelt und abgeschlossen werden. Eine enge Kommunikation und der Austausch zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger bzw. Kostenträger ist hier unabdingbar.

Brinkmann und Schwien haben in ihrem Colloquiumsbeitrag vermittelt, dass sich die Unternehmenssteuerung aufgrund der Einführung und Umsetzung des BTHGs in verschiedenen Bereichen und Steuerungsarten verändert. Dabei wird die Steuerung an die neuen Geschäftsmodelle und die neue Leistungssystematik angepasst.

In der erforderlichen Veränderung der vorhandenen Steuerungssysteme eines sozialwirtschaftlichen Leistungserbringers spielen

  • Chancen und Herausforderungen wie wiederkehrende Verlängerungen und Übergangsvereinbarungen zu bisherigen Abrechnungen,
  • kulturelle Auseinandersetzungen mit dem Werteverständnis sowie die veränderte Partizipation von Stakeholdern,
  • geänderte strategische und operative Planungsansätze,
  • neue kybernetische Steuerungsmechanismen wie die Einführung einer Kostenträgerrechnung,
  • komplexere Vergütungssysteme,
  • und eine neue administrative Steuerung mit Berücksichtigung eines Teilhabemanagements

eine große Rolle.

Lösungsansätze zur Umsetzung dieser Erfordernisse waren Grundlage des Vortrags von Schwien und Brinkmann, der auch als  Fachberater bei der rosenbaum nagy unternehmensberatung GmbH in Köln, tätig ist. Diese Ansätze werden in dem gemeinsamen Dissertationsverfahren mit Prof. Dr. Dorothea Greiling von der Johannes Kepler-Universität Linz in Österreich weiterentwickelt.