Kooperationsvertrag zwischen FH Nordhausen und Thimm Services GmbH und Co KG

Nordhausen (FHPN) Die Thimm Services GmbH und Co KG und die Fachhochschule Nordhausen arbeiten zukünftig eng zusammen. Die Thimm, vertreten durch ihren Geschäftsbereichsleiter, Herrn Carsten Niedenführ, und der Rektor der FH Nordhausen, Prof. Dr. Christian C. Juckenack, wollen dazu am Dienstag, 15.10.2002 um 15:00 Uhr im Rektorat der Fachhochschule Nordhausen eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnen, die die enge Zusammenarbeit in der Fort- und Weiterbildung sowie in Forschung und Entwicklung vorsieht.

Ziel dieser Kooperationsvereinbarung zwischen Thimm und FHN ist es, die Potenziale der FH Nordhausen mit der dynamischen und erfolgreichen Verpackungsfirma Thimm zu verknüpfen. Damit sollen zum einen die praktische Ausrichtung des Studiums sichergestellt, das weite Feld der Fort- und Weiterbildung geöffnet und zum anderen es beiden Partnern erleichtert werden, insbesondere größere Forschungsvorhaben gemeinsam einzuwerben. Speziell die Studiengänge Flächen- und Stoffrecycling, Betriebswirtschaft und Technische Informatik haben Lehr- und Forschungsprofile, welche für die Belange der Thimm von besonderem Interesse sind.

 

Zum Erreichen der Kooperationsziele sieht die Rahmenvereinbarung folgende Eckpunkte vor:

 

* verstärkter Informationsaustausch zwischen den Kooperationspartnern in allen relevanten Feldern,

* gemeinsame Einwerbung, Bearbeitung und Präsentation von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Darstellung des wissenschaftlich-technischen Potenzials,

* Schaffung neuer Produktionspotenziale durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft,

* Vermittlung von Praktikums- und Diplomarbeiten,

* Gewinnung von Studienbewerbern für die Region und Absolventen für die regionale Wirtschaft.

 

Dies ist die achte Kooperationsvereinbarung der FHN nach entsprechenden Verträgen mit der IMG, der KuTec, der IHK, der der LEG Thüringen, der HGN, der Berufsbildenden Schule II und dem Berufsförderungswerk Bau.

 

Pressemitteilung 67/2002